Das Gebäudeenergiegesetzt kommt ...
Am 01. Oktober 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten und bringt Neuregelungen in unterschiedlichen Bereichen mit sich. Hiervon ist auch das Vornehmen von Änderungen an Gebäuden im Bestand betroffen und so bringt §48 eine Pflicht zur Energieberatung mit sich. Betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen die Einhaltung der Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz durch das Bilanzverfahren ermittelt wird. Wenn ein solches Gespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird, muss der Auftraggeber nun ein solches informatorisches Beratungsgespräch führen.
Als Energieberater der Verbraucherzentrale sind wir berechtigt diese Leistung zu erbringen.
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